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Allgemeine Verkaufsbedingungen & Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der HKP Heizöl- und Kraftstoffe Pflanzenöl GmbH


1. Vertragsschluss

a) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

b) Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Preise

a) Es gilt unsere bei Vertragsschluss gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart.

b) Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, dann sind wir berechtigt, vereinbarte Preise veränderten Kosten angemessen anzupassen.

3. Zahlung

a) Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Ist der Käufer Unternehmer berechnen wir 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

b) Ein Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung stehen dem Käufer nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder im Rechtsstreit entscheidungsreifen Gegenansprüchen zu.

c) Im Falle des Zahlungsverzugs mit einer Forderung oder bei Kenntniserlangung von Tatsachen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer Ansprüche nahe legen, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig und es kann für weitere Lieferungen Vorauskasse verlangt werden, sofern der Käufer nicht Sicherheiten in Höhe der Zahlungsansprüche stellt.

4. Lieferung

a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

b) Die Belieferung des Käufers steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.

c) Wir können bei Nichtverfügbarkeit der an den Käufer zu liefernden Ware vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind wir verpflichtet, den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit in Kenntnis zu setzen und vom Käufer bereits erbrachte Leistungen, insbesondere bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zu erstatten.

d) Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

e) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.

f) Die Verzugshaftung bestimmt sich nach diesen Bedingungen (Ziff.8).

g) Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Frachtführer und Spediteur.

h) Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager und auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Käufer über.

i) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

j) Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen. Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

k) Mit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzugs besteht kein Einverständnis.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Kaufgegenstände bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Käufer bestehenden Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung und sämtlicher Ansprüche, die uns im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand gegen den Besteller erwachsen.

b) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware um Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.

c) Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Käufer ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

d) Der Käufer ist widerruflich berechtigt, im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes unsere Waren weiter zu veräußern und hieraus sich ergebende Forderungen einzuziehen. Für diesen Fall tritt uns der Käufer schon jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen. Eingehende Beträge sind an uns abzuführen.

e) Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers, nach unserer Wahl Sicherheiten insoweit freizugeben als ihr tatsächlicher Wert die gesicherten Forderungen mehr als 20% übersteigen.

6. Güte, Maße, Gewichte

Maßgeblich sind die DIN-Normen und Werkstoffblätter, hilfsweise die EN-Normen, weiter hilfsweise der Handelsbrauch. Mengenabweichungen bis zu 2 v.H. gelten als noch vereinbarungsgemäß.

7. Gewährleistung

a) Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen bestimmen sich die Gewährleistungsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. Uns ist gem. §§439, 440 BGB die Möglichkeit zur Nacherfüllung einzuräumen.

b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware – auch im Fall der Weiterveräußerung – auf Mängel zu prüfen und etwaige offen zu Tage tretenden Mängel, insbesondere die Lieferung einer zu geringen Menge oder die Lieferung anderer Waren, unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware zu rügen.

Ist der Vertragspartner Unternehmer beträgt die vorgenannte Frist 7 Arbeitstage. Er hat auch versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, nach Kenntniserlangung zu rügen.

Bei verspäteter Rüge, sind die Gewährleistungsrechte des Käufers, insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, ausgeschlossen.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern der Käufer Unternehmer ist.

d) Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff.8; im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

8. Schadensersatz

a) Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

b) Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei gesetzlichen Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung aufgrund von Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung und bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.

c) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d) Schadensersatzansprüche gegen uns, die auf vorsätzlichem Handeln des Unternehmens oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Übrigen unterliegen Schadensersatzansprüche einer einjährigen Verjährung von dem Zeitpunkt an, ab dem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von 5 Jahren seit Entstehung des Schadensersatzanspruchs.

9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand.

a) Allen unseren Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.

b) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,.

Stand: März 2008

Allgemeine Einkaufsbedingungen der HKP Heizöl- und Kraftstoffe Pflanzenöl GmbH

1. Vertragsschluss

Allen Vereinbarungen und Bestellungen liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragsbestätigung oder Durchführung der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise

Es gilt die bei Bestellung gültige Preisliste des Lieferanten, sofern nichts anderes vereinbart. Der Lieferant ist zu Preisänderungen nicht berechtigt.

3. Zahlung

a) Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung können uns gegenüber nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

b) Zahlungen leisten wir, soweit nicht anders festgelegt: 30 Tage nach Eingang und Richtigbefund Ihrer Rechnung mit 2 % Skonto oder 90 Tage nach Eingang und Richtigbefund Ihrer Rechnung netto, und zwar nur für die eingegangenen, von uns festgestellten Mengen.

4. Lieferung

a) Dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und einer Einschränkung der Verzugshaftung wird widersprochen.

b) Die angegebenen Liefertermine sind verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Verstreichenlassen wirkt verzugsbegründend. Der Lieferant hat uns unverzüglich per Telefax oder E-Mail von jeder bekannten oder erwarteten Verzögerung der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen Mitteilung zu machen, indem er angibt: (1) die voraussichtliche Dauer der Verzögerung, (2) den Grund der Verzögerung und (3) welche Maßnahmen zur Überwindung der Verzögerung unternommen werden.

c) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine berechtigt uns auch ohne Nachfristsetzung zum Abzug einer Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes für jede angefangene Woche verspäteter Ablieferung, maximal 5 Prozent. Durch vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung entfällt die Vertragsstrafe nicht.

d) Nach Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und weiteren Schadensersatz zu verlangen.

e) Mangels abweichender Vereinbarungen erfolgen sämtliche Lieferungen frei an unsere bzw. an die angegebene Versandanschrift.

f) Die Gefahr geht erst nach Übergabe des bestellten Gegenstandes auf uns über.

g) Unsere vollständigen Bestellnummern und der Bestelltag sind in allen Zuschriften, Versandanzeigen, Lieferscheinen, Rechnungen, Frachtbriefen und Paketabschnitten anzugeben.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir erkennen erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte nicht an. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt wird von uns nur insoweit anerkannt, als er uns erlaubt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern, zu verarbeiten und zu vermischen.

6. Güte, Maße, Gewichte

Maßgeblich sind die DIN-Normen und Werkstoffblätter, hilfsweise die EN-Normen, weiter hilfsweise der Handelsbrauch.

7. Gewährleistung, Schadensersatz

a) Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware – auch im Fall der Weiterveräußerung – vor Auslieferung auf Mängel zu prüfen. Eine Untersuchungspflicht unsererseits besteht nicht. Eine Mangelrüge hat erst zu erfolgen, wenn wir Kenntnis vom Mangel erlangt haben.

b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

c) Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere der Schadensersatzansprüche sind unwirksam. Selbiges gilt für Schadensersatzansprüche aus anderem Rechtsgrund.

8. Rechte Dritter

Der Verkäufer übernimmt die Gewähr dafür, dass durch die Lieferung oder Benutzung der bestellten Gegenstände Recht und insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Im Falle einer Verletzung von Schutzrechten Dritter stehen uns verschuldensunabhängig Schadensersatzansprüche zu.

9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand.

a) Allen unseren Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde.

b) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

c) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand: März 2008